Kommunalinvestitionsgesetz 2017 – Beantragung von Zweckzuschüssen
Kommunalinvestitionsgesetz 2017 – Beantragung von Zweckzuschüssen Gemeinderatssitzung am 22.03.2018 Antrag: Die Stadtgemeinde Pinkafeld beantragt den Zweckzuschusses gemäß Kommunalinvestitionsgesetzes 2017 in der Höhe von € 103.846,–. Der Antrag muss bis spätestens 30. Juni 2018 eingebracht werden, wobei dieser mängelfrei und vollständig mit Unterlagen belegt bei der Buchhaltungsagentur des Bundes einzubringen ist. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.