Bausperre nördlich des BIPA Marktes
Gemeinderatssitzung am 06.06.2018
Antrag:
Verordnung des Gemeinderates mit der eine Bausperre gem. § 26 Bgld. Raumplanungsgesetz für die Grundstücke Nr.: 8253, 8254, 8256, 8257, 8258 erlassen wird.
Begründung:
Am 22.03.2018 hat der Gemeinderat auf Antrag von GR Stumpf einstimmig beschlossen, mit der Überarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzeptes spätestens bis Ende Juni 2018 zu starten. Im Zuge der Debatte wurde die Problematik Innenstadt und Pinkafeld Nord thematisiert.
Befunde über die Ausdünnung der Innenstadt und deren Folgen sowie über den hohen Fragmentierungsgrad des Pinkafelder Stadtkörpers gibt es bereits genug. Ein nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept hat die Aufgabe den Stadtkörper kompakt zu halten.
Aktuell wird einmal mehr deutlich, dass im Bereich Hochwasser und Überflutungen in der Prävention die Gemeinde für vorsorgende Maßnahmen zuständig ist. Vor allem auch über den Bereich der örtlichen Raumplanung, die unter anderem auch auf die problematische Zunahme der Bodenversiegelung mit ihren negativen Folgen Rücksicht nimmt.
Wir haben dringenden Handlungsbedarf. Als Sofortmaßnahme soll die Bausperre verhindern, dass Maßnahmen gesetzt werden, die der beschlossenen Überarbeitung und Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes entgegenstehen.
Im Hinblick auf den Klimawandel sind zu erwartende Veränderungen von extremen Niederschlagsereignissen und die daraus resultierenden Hochwassergefahren zu bewerten und entsprechende Anpassungsmaßnahmen zu setzen.
Der Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.