Bürgerbeteiligung und Transparenz bei Änderung des Flächenwidmungsplanes

Bürgerbeteiligung und Transparenz bei der Änderung des Flächenwidmungsplanes

Gemeinderatssitzung am 06.06.2018

Antrag:

Zukünftig soll der Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in einem Auflegeverfahren vor der Auflage in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vom zuständigen Raumplaner präsentiert und erläutert werden.

Begründung:

Der Flächenwidmungsplan ist das zentrale Instrument für die Steuerung der Stadtentwicklung. Sowohl Entscheidungsträgern wie auch er interessierten Bevölkerung müssen Änderung anschaulich sichtbar, erklärt und begründet werden. Das gesetzlich vorgegebene Mindestmaß and Transparenz und Bürgerbeteiligung, die bloße sechswöchige Auflagefrist, ist nicht ausreichend.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.