Bürgerbeteiligung und Transparenz bei der Änderung des Flächenwidmungsplanes
Gemeinderatssitzung am 06.06.2018
Antrag:
Zukünftig soll der Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in einem Auflegeverfahren vor der Auflage in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vom zuständigen Raumplaner präsentiert und erläutert werden.
Begründung:
Der Flächenwidmungsplan ist das zentrale Instrument für die Steuerung der Stadtentwicklung. Sowohl Entscheidungsträgern wie auch er interessierten Bevölkerung müssen Änderung anschaulich sichtbar, erklärt und begründet werden. Das gesetzlich vorgegebene Mindestmaß and Transparenz und Bürgerbeteiligung, die bloße sechswöchige Auflagefrist, ist nicht ausreichend.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.