Kommunalinvestitionsgesetz 2017 – Beantragung von Zweckzuschüssen

Kommunalinvestitionsgesetz 2017 – Beantragung von Zweckzuschüssen

Gemeinderatssitzung am 22.03.2018

Antrag:

Die Stadtgemeinde Pinkafeld beantragt den Zweckzuschusses gemäß Kommunalinvestitionsgesetzes 2017 in der Höhe von € 103.846,–. Der Antrag muss bis spätestens 30. Juni 2018 eingebracht werden, wobei dieser mängelfrei und vollständig mit Unterlagen belegt bei der Buchhaltungsagentur des Bundes einzubringen ist.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.