Gemeinderatssitzung 23.10.2017
Die Gemeinderatsparteien die keinen Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand haben können einen nicht stimmberechtigten Vertreter entsenden. Dieser ist beratendes Mitglied des Gemeindevorstands.
Begründung:
- Eine der wesentlichen Aufgaben des Gemeindevorstandes ist die Vorberatung von Angelegenheiten, die zum Wirkungskreis des Gemeinderates gehören.
Wenn drei Gemeinderatsparteien von dieser Vorberatung ausgeschlossen werden, erschwert das die Arbeit im Gemeinderat.
Ein gutes und ehrlich gemeintes Miteinander gibt allen Gemeinderatsparteien die Möglichkeit hier mitarbeiten zu können. - Die Bgld. Gemeindeordnung schließt so eine Möglichkeit nicht aus. Im Gegenteil: Sie kennt den Status eines nicht stimmberechtigten Mitgliedes mit beratender Stimme im Gemeindevorstand.
Mehrheitlich abgelehnt.