Volksbefragung wegen Pachtverträge mit dem Sportfliegerclub Pinkafeld
Gemeinderatssitzung am 27.03.2019
Antrag:
„Durchführung einer Volksbefragung gem. § 52 Bgld GemO bezüglich Kündigung der Pachtverträge der Stadtgemeinde Pinkafeld mit dem Sportfliegerclub Pinkafeld“
Begründung:
Der erste Pachtvertrag stammt aus dem Jahr 1960. Seit damals hat sich viel verändert in unserer Stadt. Das öffentliche Interesse bezüglich des Flugbetriebes ist heute im Jahr 2019 ein anders als vor 59 Jahren. Die Rahmenbedingungen dafür haben sich gravierend geändert.
1960 war Pinkafeld noch nicht so dicht besiedelt, die Flächenwidmung in der Stadt eine andere. Wenn man sich die vorhandenen Luftaufnahmen aus dieser Zeit ansieht sieht man deutlich, wie sehr sich die Dichte und Ausweitung der Besiedelung verändert hat. Die Siedlungsgebiete Marktfeld, Hinter der Au, Bielfeld, Gfangen, Hammerfeld/Kasernengelände, Pinkafeld Nord, Hochart aber auch Sinnersdorf zeigen eine ganz andere Verbauungs- und Wohnungsdichte als zu der damaligen Zeit.
Die Bevölkerungsentwicklung der Stadt belegt dies auch mit Zahlen.
Einwohner lt. Statistik Austria:
1961 4.081
2017 5.779
Von 1961 – übrigens das Jahr der ersten Betriebsbewilligung für den Flugplatzbetrieb – an bis 2017 hat es eine Zunahme der Einwohner um 41,6 % gegeben. Wir wissen, dass wir 2018 weiter gewachsen sind. Die Tendenz ist weiter steigend.
Die Flugbewegungen (Start und Landungen) auf dem Flugplatz in Pinkafeld haben in letzter Zeit merklich zugenommen:
Flugbewegungen 2013 3.108
Flugbewegungen 2017 3.772
Das ergibt eine Zunahme gegenüber 2013 von 21,36 %. Mit einer weiteren Zunahme ist zu rechnen.
Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt in verschiedenen Siedlungsgebieten fühlen sich durch den Fluglärm der Hobby-Flieger, vor allem an den Wochenenden in ihrer Lebensqualität eingeschränkt.
Es gibt berechtigte Sorgen bezüglich der Sicherheit wegen Flugzeugabsturz oder Gefährdung durch Probleme mit dem Schleppseil. Beides hat es im Vorjahr gegeben.
Insbesondere auch seit es den öffentlichen Grillplatz, den Kinderspielplatz und die stark frequentierten Spazierwege in diesem Gebiet gibt. Die dort in letzter Zeit aufgestellten Schilder „Fußgänger verboten“ mit dem Zusatz „der Aufenthalt unter an- und abfliegenden Flugzeugen ist verboten“ sorgen für Unsicherheit ob der Spazierweg am Damm des Rückhaltebeckens sowie der Kinderspielplatz überhaupt begangen werden dürfen.
Die Sicht des Sportfliegerclubs ist offensichtlich klar. Er führt aus, dass „seitens der Baubehörde ohne auch nur im Geringsten über die bestehende Flugplatzsituation nachzudenken ständig Baubewilligungen unter den freien An- und Abflugflächen zum Flugplatz erteilt wurden.“ Weiters sagt der Sportfliegerclub, dass das „Problem des neu errichteten Kinderspielplatzes und Grillplatzes im nördlichen An- und Abflugsektor des Flugplatzes einzig und allein ein Problem der öffentlichen Hand (Bgm Maczek) ist. Unter Wissen der potenziellen Gefahr wurde dieser errichtet.“
Als bestes Beispiel dafür, dass wir als Gemeinde durchaus auf geänderte Voraussetzungen und Rahmenbedingungen reagieren zeigt die Tatsache, dass erst vor kurzer Zeit die bestehende Flächenwidmung entlang der Wiener Straße teilweise geändert wurde. Um die Errichtung einer Autowaschanlage zu verhindern, mit dem Argument einer unzumutbaren Belästigung für die Anrainer, wurde Gewerbegebiet zu Wohngebiet umgewidmet.
Die Belästigung durch den Flugbetrieb betrifft viel mehr Menschen.
Der Frage, wie sich Pinkafeld in weiterer Zukunft entwickeln und wie Raumplanung gestaltet werden soll, muss sich die Stadtpolitik stellen und auch die Stadtgesellschaft einbinden.
Es ist daher mehr als berechtigt, ja notwendig, über dieses Thema eine ernsthafte und ergebnisoffene Debatte zu führen, an deren Ende eine klare Entscheidung steht.
Nachdem das sehr viele Menschen in unserer Stadt, ja die ganze Stadtentwicklung betrifft, wollen wir bei dieser Debatte die Bevölkerung mitreden lassen, die Meinung der Bürgerinnen und Bürger einbeziehen. Wir wollen, dass die direkte Demokratie auch in der Gemeindepolitik konkret gelebt wird. Deshalb stellen wir diesen Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung. Es geht hier nicht um die Frage gegen einen Verein zu sein, sondern es gibt berechtigte Anliegen von Menschen aber auch der Gemeinde. Es geht um eine auf Daten und Fakten basierende Entscheidungsgrundlage.
Das Ergebnis dieser Befragung wäre eine wichtige Grundlage für weitere Entscheidungen.
Der Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung wurde mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und FPÖ abgelehnt. Die Grünen enthielten sich der Stimme, was rechtlich auch eine Ablehnung darstellt.